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Rechtsinformationen

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Nutzungsbedingungen
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Hinweise zur WEEE-Verordnung
Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzen Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.

Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr rezykliert werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.

Da in jedem europäischen Land der jeweilige Erst-Inverkehrbringer des Produktes als "Hersteller" im Sinne des Gesetzes gilt, liegt die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten aus der WEEE-Richtlinie beim jeweiligen Importeur oder Vertreiber.

Wir selbst importieren generell keine Produkte und kaufen nur von nationalen Distributoren, die Ihr gesamtes Produktsortiment bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert haben.

Die entsprechenden Nachweise liegen uns vor.

Da Doppelregistrierungen nicht notwendig sind haben wir selbst keine Registrierung beim EAR vornehmen müssen.
Sonstige Bestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Deutschland und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von JoBaMedia Computersysteme aufgehoben werden.