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strikt an die Regeln des Datenschutzes. Wir behandeln die Informationen, die Sie
JoBaMedia Computersysteme zur Verfügung stellen, streng vertraulich. JoBaMedia
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Zustimmung des Kunden an Dritte weiter.
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der JoBaMedia Computersysteme Website ("Website"). Durch das Zugreifen auf diese
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("Bedingungen") einverstanden. Bitte verwenden Sie diese Website nicht, wenn Sie
nicht allen Bedingungen zustimmen. JoBaMedia Computersysteme kann die
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mit den veränderten Bedingungen. Falls Sie eine dieser Änderungen nicht
anerkennen können, müssen Sie die Nutzung unserer Website
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Hinweise zur WEEE-Verordnung
Die WEEE-Richtlinie
(von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch Elektro- und
Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der
zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzen Elektro- und
Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche
Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte
Herstellerverantwortung für die Produkte.
Die EU-Richtlinie ist im Januar
2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die EU-Mitgliedstaaten die
Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem
aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4kg Elektronikschrott pro
Einwohner und Jahr rezykliert werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch
die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.
Da in jedem europäischen
Land der jeweilige Erst-Inverkehrbringer des Produktes als "Hersteller" im Sinne
des Gesetzes gilt, liegt die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen
Pflichten aus der WEEE-Richtlinie beim jeweiligen Importeur oder
Vertreiber.
Wir selbst importieren generell keine Produkte und kaufen nur
von nationalen Distributoren, die Ihr gesamtes Produktsortiment bei der Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert haben.
Die entsprechenden
Nachweise liegen uns vor.
Da Doppelregistrierungen nicht notwendig sind
haben wir selbst keine Registrierung beim EAR vornehmen müssen.
Sonstige
Bestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Deutschland
und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des
Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig
oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen
Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der
übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis
sie von JoBaMedia Computersysteme aufgehoben werden.